Ein Chatfenster auf der Website ist in wenigen Minuten eingebaut. Seit dem 2. August 2026 gilt dafür allerdings eine Pflicht, die viele Betreiber noch nicht umgesetzt haben: Wer mit einem KI-Chatbot spricht, muss das erfahren – und zwar gleich zu Beginn, nicht irgendwo im Impressum.
Wir betreiben auf dieser Website selbst einen KI-Assistenten, den wir entwickelt haben. In diesem Beitrag geht es um drei Fragen, die uns Kunden dazu regelmäßig stellen: Was verlangt das Gesetz? Was kostet so ein Chatbot? Und wann lohnt er sich überhaupt?
Was der AI Act seit August 2026 verlangt
Die europäische KI-Verordnung (AI Act) regelt in Artikel 50 Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Für Chatbots auf Websites ist der Kern einfach: Natürliche Personen müssen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren – es sei denn, das ist für eine vernünftige Person ohnehin offensichtlich.
Zwei Details machen den Unterschied in der Praxis:
- Zeitpunkt: Die Information muss spätestens bei der ersten Interaktion erfolgen, in klarer und erkennbarer Weise. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung oder auf Nachfrage reicht nicht.
- Keine Größenausnahme: Die Pflicht gilt für den Handwerksbetrieb genauso wie für den Konzern.
Die Ausnahme „offensichtlich" wird eng ausgelegt. Ein Chatbot, der „Lisa" heißt, ein Foto einer lächelnden Mitarbeiterin zeigt und als „online" markiert ist, ist für Besucher eben nicht offensichtlich eine KI – sondern das Gegenteil.
Wichtig für die Einordnung: Das im Juli 2026 beschlossene Digital-Omnibus-Paket der EU hat Teile der KI-Verordnung verschoben, die Hinweispflicht für Chatbots aber nicht. Eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 gibt es laut Omnibus nur für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten durch die Anbieter generativer Systeme.
Bei Verstößen sieht Artikel 99 Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für KMU gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Realistischer als eine Millionenstrafe ist für ein kleines Unternehmen ohnehin etwas anderes: der Vertrauensschaden, wenn ein Kunde erst nach zehn Nachrichten merkt, dass er mit einer Maschine geschrieben hat.
So setzen Sie die Kennzeichnung richtig um
Die Umsetzung ist kein großes Projekt. Was wir empfehlen und auf unserer eigenen Seite umgesetzt haben:
- Die erste Nachricht sagt es. Zum Beispiel: „Ich bin der KI-Assistent von [Firma] – Sie schreiben mit einer künstlichen Intelligenz, nicht mit einem Menschen."
- Die Kopfzeile sagt es auch. Ein Label wie „KI-Assistent" im Chatfenster wirkt schon, bevor jemand etwas liest. Ein grüner „Online"-Punkt ohne Zusatz suggeriert einen Menschen.
- Keine menschlichen Personas ohne Hinweis. Name und Avatar sind erlaubt, solange die KI-Natur klar ausgewiesen ist.
- Ein Weg zum Menschen. Kein Gesetzeserfordernis, aber gute Praxis: Wer mit einer Person sprechen will, sollte das Formular oder die Telefonnummer direkt im Chat finden.
Ein Punkt, den viele übersehen: Die Pflicht trifft formal den Anbieter des KI-Systems – also, wer es entwickelt und unter eigenem Namen in Betrieb nimmt. Wer ein fertiges Chat-Tool einbindet, sollte prüfen, ob dieses die Kennzeichnung mitbringt, und sie im Zweifel selbst ergänzen. Ob Sie im Einzelfall Anbieter oder Betreiber sind, ist eine rechtliche Frage; im Ergebnis sollte der Hinweis auf Ihrer Website schlicht da sein.
DSGVO: Der Teil, der länger dauert
Die Kennzeichnung ist in einer Stunde erledigt. Der Datenschutz braucht mehr Sorgfalt, denn Chatverläufe enthalten fast immer personenbezogene Daten – Namen, E-Mail-Adressen, manchmal Details zu einem Projekt oder einer gesundheitlichen Frage.
- Auftragsverarbeitung: Mit dem Anbieter des Sprachmodells braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Speicherort: Bevorzugen Sie Anbieter mit Verarbeitung in der EU und klären Sie, ob Eingaben zum Training verwendet werden.
- Speicherdauer: Legen Sie fest, wie lange Gespräche aufbewahrt werden – und löschen Sie sie danach tatsächlich.
- Datenschutzerklärung: Der Chat gehört mit Zweck, Rechtsgrundlage und Empfängern hinein.
Was ein Website-Chatbot kostet
Die Preisspanne ist groß, weil unter „Chatbot" sehr unterschiedliche Dinge verkauft werden:
- Fertige Chat-Widgets kosten meist eine monatliche Gebühr. Sie sind schnell eingebaut, wissen aber nur, was Sie ihnen per Upload oder Website-Scan beibringen.
- Ein angebundener Assistent greift auf Ihre echten Inhalte und Daten zu – Leistungen, Preise, Verfügbarkeiten, Projektstatus – und übergibt Anfragen sauber an Ihr Team. Das ist ein Entwicklungsprojekt mit einmaligen Kosten und laufenden Kosten für die Nutzung des Sprachmodells.
Die laufenden Modellkosten sind bei normalem Website-Verkehr meist überschaubar. Teurer wird es durch die Arbeit davor: Inhalte strukturieren, Antworten testen, Grenzen festlegen.
Eine Lehre aus unserem eigenen Assistenten: Ein Sprachmodell erfindet überzeugend Preise, wenn man ihm keine gibt. Ein Chatbot ohne verlässliche Datengrundlage ist deshalb nicht einfach weniger nützlich – er kann aktiv falsche Zusagen machen. Und ein Chat ohne angebundene Leadstrecke produziert Gespräche, die niemand sieht.
Wann sich ein Chatbot lohnt – und wann nicht
Ein KI-Assistent rechnet sich vor allem, wenn:
- dieselben Fragen immer wieder gestellt werden (Preise, Abläufe, Öffnungszeiten, Lieferzeiten),
- viele Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten kommen,
- Ihr Angebot erklärungsbedürftig ist und Besucher vor der Kontaktaufnahme Orientierung brauchen,
- Anfragen vorqualifiziert werden sollen, bevor Ihr Team Zeit investiert.
Weniger sinnvoll ist er, wenn Ihre Website wenig Besucher hat, fast jede Antwort eine individuelle Einschätzung braucht oder niemand die Zeit hat, die Inhalte aktuell zu halten. Dann ist ein gutes Kontaktformular mit schneller Antwort die ehrlichere Lösung.
Fazit
Die Kennzeichnungspflicht ist schnell erfüllt und sollte es auch sein – sie kostet ein paar Worte in der Begrüßung. Der eigentliche Aufwand liegt woanders: in sauberem Datenschutz und in einer Datengrundlage, die verhindert, dass Ihr Chatbot Dinge verspricht, die Sie nicht halten können.
Sie überlegen, einen KI-Assistenten auf Ihrer Website einzusetzen, oder wollen einen bestehenden prüfen lassen? Auf unserer Seite zu KI in Webprojekten zeigen wir, wie wir das umsetzen – oder Sie sprechen direkt mit uns.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.



